Julija Tymoschenko muss sich vom Amtsarzt untersuchen lassen

6. Juli 2012 by: admin

Am Montag hat es ein Gericht in Charkow entschieden: Die ehemalige Regierungschefin Julija Tymoschenko muss sich von einem Amtsarzt untersuchen lassen.

Es ist ein weiterer Rückfall für die einst mächtigste Frau der Ukraine: Julija Tymoschenko muss sich nun von einem Amtsarzt untersuchen lassen. Dies muss sie tun da sie, auf das Gutachten des Charite Chefs Karl Max Einhäupl gestützt, zu ihrem zweiten Prozess nicht erschienen ist. Doch das war laut des Richters nicht in Ordnung.

Eigentlich vertraut Tymoschenko den ukrainischen Ärzten nicht. Deshalb hat sie auch den Antrag gestellt in Deutschland untersucht zu werden. Die Anklagepunkte im zweiten Verfahren gegen sie sind Steuerhinterziehung und Veruntreuung. Ihr würd vorgeworfen, dass sie durch illegale Transaktionen der ukrainischen Regierungen einen hohen Schaden zugefügt zu haben. Der Schaden soll 30 Millionen Griwna (6,6 Millionen €) hoch sein. Außerdem soll sie 680000 Griwna (knapp 150000 €) Steuern nicht bezahlt zu haben.

Julija Tymoschenko drohen 12 Jahre Haft. Dazu kommen noch die 7 Jahre Haft, die sie im Moment verbüßt. Die Haftstrafe wird international kritisiert und als “politisch motiviert” angeprangert.

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